Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung der Vermietung / Mietverhältnisses
D. Baumann Immobilien GmbH ist seit 2007 als Immobilienmakler und Sondereigentumsverwalter in Raum München tätigt.
Zurzeit befinden sich In unserem Bestand als Sondereigentumsverwaltung mehr als 300 Mietwohnungen, die die Eigentümer / Vermieter uns anvertraut haben.
Für wen ist eine Mietverwaltung geeignet?
• falls die Mietwohnung befindet sich nicht in der Nähe des tatsächlichen Wohnsitzes des Vermieters, mehr als 2 Stunden Fahrt, um das Mietobjekt zu erreichen.
• falls der zeitliche Aufwand der selbständigen Mietverwaltung nicht rentabel, unökonomisch, unprofitabel, unwirtschaftlich in Bezug auf den vergleichbaren zeitlichen auf anderen vorhandenen Einnahmenquellen ist.
• falls jemand keine Ahnung und Lust hat, sich mit diesem Thema ständig zu beschäftigen.
Kosten und Inhalt der Mietverwaltung:
Entweder machen Sie alles, was unten aufgelistet / aufgestellt selbständig, oder übergeben Sie uns Ihres Mietobjekt in Mietverwaltung für einen jährliche Preis i. H. v. 714,00 € (600,00 € + 19% MW.St.)
Unser Modell der Mietverwaltung setzt im Voraus, dass alle monatliche Mietzahlungen und eventuelle Nachzahlungen vom Mieter nach der Erstellung der Jahresabrechnung sowie eventuelle Erstattungen vom Hausverwaltung nach der Jahresabrechnung, unmittelbar auf das Konto des Vermieters erfolgen werden.
Alle wiederkehrenden objektbezogenen Abbuchungen (monatliche Hausgeld, die ¼ der Grundsteuer pro Quartal) und eventuellen ausgehenden Zahlungen (Erstattung an Mieter nach der Erstellung der Jahresabrechnung, Nachzahlung an Hausverwaltung nach der Erstellung der Jahresabrechnung) werden vom Konto des Vermieters getätigt werden.
! Mit dem objektbezogenen Geld Zufluss- / Abfluss hat unsere Firma nicht zu tun. Alle Zahlungen erfolgen durch das Konto des Vermieters bzw. des unseren Kunden.
! Die ganze objektbezogene Korrespondenz von Hausverwaltung, Behörden, Stadt München (oder andere Gemeinde), Handwerker kommt auf unsere Adresse.
Einige wiederkehrenden Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung / Mietverwaltung:
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Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
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Überwachung der monatlichen Mietzahlungen aufgrund der uns vorgelegten Kontoauszüge
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Erstellung der Jahresabrechnung zwischen Vermieter und Mieter und die Anpassung der Vorausleistung
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Annahme und Abwicklung von Kündigungen seitens der Mieter
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Erstellung der relevanten Zahlen und Daten für den Steuerberater des Vermieters, Kommunikation mit dem Steuerberater.
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Prüfung der Jahresabrechnung der Hausverwaltung
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Kommunikation mit dem Mieter
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Mängelmanagement: wir sind erster Ansprechpartner für Mieter, die Wohnungsmängel melden. Prüfung des Verschuldens des Mieters an Entstehung des Mangels. „Die Fenster sind undicht“ / „Die Heizung ist kalt“ / Die Türen schleifen am Boden“ / „verstopfte Abflüsse“ / „Entstehung des Wespennetzt“ / …… Auf all diese Mängel soll der Vermieter reagieren.
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Beitreibung offener Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen einschließlich der Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens
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Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
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Prüfung und Durchführung der Mieterhöhungen
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Vermietung / Wiedervermietung
Bei der Neuvermietung / Wiedervermietung beträgt das einmalige Vergütungshonorar
des Verwalters – D. Baumann Immobilien GmbH 1,19-facher Höhe der Kaltmiete.
B.Spl. Vermietung einer Wohnung – Kaltmiete 1.350,00 Euro und Tiefgarage – Kaltmiete 120,00 Euro, Gesamt Kaltmiete - 1.470,00 Euro. Das Honorar der unsere Firma, das vom Vermieter zu zahlen, beträgt 1,19 x 1.470,00 € = 1.749,30 € (inkl. 19% Mw.St.)
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Vorbereitung und Veröffentlichung der Vermietungsanzeige
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Durchführung der Wohnungsbesichtigungen
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Auswahl den Mieter, Prüfung der Bonität der Mieter, Abstimmung der Kandidatur mit dem Vermieter,
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Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
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Abnahme und Übergabe der Mietwohnungen bei Mieterwechsel nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand, den Zählerstände – Wasser, Heizung, Strom.
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Mitteilung und Benachrichtigung die Hausverwaltung, Energielieferant über das Mieterwechsel
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Berechnung der Höhe der Kautionsrückzahlung unter Berücksichtigung des Einbehaltes der eventuellen Nachzahlung von der kommenden Jahresabrechnung sowie Einbehaltes des Schadensersatzes (falls festgestellt / vorhanden).
Selbstverständlich umfasst der Sonderverwaltung auch die spontanen, notwendigen Besichtigungen der verwaltenden Objekte, deren Ursachen unterschiedliche Gründe haben können. Z. Bspl. Wasserschaden, Verdacht auf Wasserschaden, Prüfen des Verschuldens des Vermieters bei den aufgetretenen Mängeln, Klärung der bevorstehenden Arbeit bei Mängel Beseitigung mit den Handwerkern vor Ort,
Den Eigentümer / Vermieter gerichtlich und außergerichtlich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und mit Zustimmung des Eigentümers Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.